AGB

AGB

swiss chips GmbH
BanChips
www.banchips.ch

  1. Gültigkeit
    Die allgemeinen Geschäftsbedingungen der swiss chips GmbH sind integrierter Bestandteil aller Offerten, Bestellungen und Auftragsbestätigungen.
  2. Angebot
    Das Angebot der swiss chips GmbH (nachfolgend die “Gesellschaft”) umfasst u.a. einen Onlineshop für die Produkte der BanChips Produktelinie und allenfalls weiterer Produkte. Der Onlineshop www.banchips.ch beliefert ausschliesslich Kunden in der Schweiz.
  3. BanChips (Online Shop)
    Alle Lieferungen der swiss chips GmbH erfolgen ausschliesslich auf Grundlage der nachfolgenden Geschäftsbedingungen.

3.1 Preise
[1] Die Preise werden in Schweizer Franken (CHF) ausgewiesen und enthalten die gesetzlich vorgeschriebene Mehrwertsteuer. Es gelten die auf den Internetseiten angegebenen Preise zum Zeitpunkt des Bestelleinganges.

3.2 Porto und Versandkosten
[2] Versandkostenfrei für Privatkunden ab CHF 50.00. Versandkosten: CHF 9.25. Lieferzeit: 1–3 Werktage. Teil-Lieferungen möglich.

3.3 Zahlungsart
[3] Zahlung mit den im Shop angebotenen Zahlungsmöglichkeiten und -konditionen.

Für Privatkunden mit der Zahlungsart “Kauf auf Rechnung". Mit der Einzelrechnung können Sie Ihren Onlineeinkauf einfach per Rechnung begleichen. Sollten Sie auf eine Zahlung im vorgegebenen Zeitrahmen verzichten, erhalten Sie nachträglich im Folgemonat eine Monatsrechnung mit Bestellübersicht. Kommt es aufgrund Nichtzahlens einer Rechnung zur Betreibung, wird dem Kunden eine zusätzliche Gebühr von 50.00 CHF verrechnet.

[3.1] Kauf auf Rechnung mit Teilzahlungsoption (POWERPAY)

MF Group / POWERPAY bietet als externer Zahlungsdienstleister die Zahlungsart “Kauf auf Rechnung” an. Mit der Einzelrechnung können Sie Ihren Onlineeinkauf einfach per Rechnung begleichen. Sollten Sie auf eine Zahlung im vorgegebenen Zeitrahmen verzichten, erhalten Sie nachträglich im Folgemonat eine Monatsrechnung mit Bestellübersicht.

Beim Abschluss des Kaufvertrags übernimmt POWERPAY die entstandene Rechnungsforderung und wickelt die entsprechenden Zahlungsmodalitäten ab. Bei Kauf auf Rechnung akzeptieren Sie zusätzlich zu unseren AGB, die www.powerpay.ch/de/agb  von POWERPAY. (powerpay.ch/de/agb)

Sie erhalten die Rechnung kostenlos per E-Mail. Mit Kauf auf Rechnung akzeptieren Sie die www.powerpay.ch/de/agb von POWERPAY (powerpay.ch/de/agb), vorausgesetzt ist eine gültige E-Mail-Adresse.

[4] Der Kunde erklärt sich damit einverstanden, dass swiss chips GmbH den für die Bonitätsprüfung des Kunden sowie für das Inkasso des Kaufpreises beigezogenen Dritten (insbesondere der Wirtschaftsauskunftei CRIF AG, Zürich, oder einem mit diesem verbundenen Unternehmen) jederzeit Zugriff auf seine aus der geschäftlichen Beziehung stammenden personenbezogenen Daten unter Einschluss aller Zahlungserfahrungen aus dem Bestellvorgang gewährt. Der Kunde ist berechtigt, seine vorstehende Zustimmung jederzeit schriftlich zu widerrufen.

3.4 Lieferung
[5] Die Lieferung wird in der Regel innerhalb von 1 bis 10 Arbeitstagen nach Bestellungseingang verschickt. Bei einem allfälligen späteren Versand hat der Kunde weder Anspruch auf Schadenersatz noch ein Rücktrittsrecht. Dauert der Versand unüblich lange, hat der Kunde diesen mindestens einmal einzumahnen, bevor er zurücktreten kann.

3.5 Reklamationen
[6] Die Lieferung von BanChips kann, ausser bei beschädigter Ware, nicht umgetauscht oder zurückgegeben werden, da es sich um Lebensmittel handelt. Bei BanChips-Accessoires kann die Lieferung innerhalb von 30 Tagen nach Erhalt und Nichtgebrauch retourniert oder umgetauscht werden. Die Transportkosten bei Umtausch von Accessoires müssen vom Kunden getragen werden. Bei einer Rücksendung wird dem Kunden einen Gutschein im Produktwert ausgestellt.

3.6 Verbesserungen und Änderungen
[7] Die swiss chips GmbH behält sich das Recht vor, Produktänderungen, die aus Sicht des Kunden einer Qualitätsverbesserung dienen, auch ohne Vorankündigung durchzuführen.

  1. Allgemeine Bestimmungen

4.1 Qualität
[8] Die swiss chips GmbH erbringt ihre Leistungen sorgfältig und gemäss den allgemein üblichen (internen) Qualitätsstandards.

[9] Für die Nutzung und Umsetzung der Produkte trägt der Kunde (Auftraggeber) die alleinige Verantwortung. Allfällige Schadensersatzansprüche seitens der auftraggebenden Organisation, ihrer Mitglieder oder Dritter werden, so weit wie gesetzlich zulässig, ausdrücklich wegbedungen.

[10] Allfällige Fehler und Mängel in den Produkten, die durch die swiss chips GmbH absichtlich oder grobfahrlässig verursacht worden sind, werden von der swiss chips GmbH auf ihre Kosten korrigiert. Diese Korrektur umfasst abschliessend das Korrigieren von Berichten und Stellungnahmen und soweit nötig das Führen von Gesprächen. Anderweitige Schadenersatzansprüche werden ausdrücklich wegbedungen.

[11] Die Haftung für Hilfspersonen im Sinne von Art. 101 des Obligationenrechts wird im gesetzlich zulässigen Umfang vollumfänglich wegbedungen.

4.2 Vertraulichkeit und Datenschutz
[12] Die swiss chips GmbH behandelt alle Firmen- und Personendaten, die sie im Zusammenhang mit ihrer Tätigkeit erfährt, oder die sie durch ihre Tätigkeit generiert (z.B. Testberichte) absolut vertraulich. Sie gibt sie nicht an Unbefugte oder aussenstehende Dritte weiter. Ausnahmen sind zulässig, wenn eine Organisation oder eine Einzelperson die swiss chips GmbH ausdrücklich dazu ermächtigt. Ebenfalls zulässig ist die Nennung von Kundennamen im Sinne einer allgemeinen Referenz.

[13] Personendaten, die besonders schützenswert sind (z.B. Persönlichkeitsprofile) behandelt die swiss chips GmbH mit der nötigen Sorgfalt, die mindestens den Bestimmungen des eidgenössischen Datenschutzgesetzes entspricht.

[14] Wenn im Rahmen von Aufträgen individuelle, personenbezogene Berichte über einzelne Angehörige einer Organisation erstellt werden, so betrachtet die swiss chips GmbH diese Einzelpersonen als die einzig berechtigten Empfänger dieser Informationen, unabhängig davon, wer den Auftrag erteilt hat oder bezahlt.

[15] Berichte oder Auskünfte im Sinne von Punkt [14] gibt die swiss chips GmbH grundsätzlich nur an die berechtigten Personen ab. Berichte oder Auskünfte an andere Personen, insbesondere auch an andere Mitglieder der Organisation und Vorgesetzte, werden nur mit dem Einverständnis der berechtigten Person erteilt.

[16] Ein von Punkt [15] abweichendes Verfahren ist gestattet, wenn auf für alle Beteiligten erkennbare Weise ein anderes Vorgehen sinnvoll und so vereinbart worden ist (z.B. im Rahmen von Eignungsabklärungen, Assessments, Mitarbeiterbefragungen usw.). Wenn den betreffenden Mitarbeitenden das abweichende Vorgehen vorher mitgeteilt worden ist, und sie keinen Widerspruch einlegen, gilt es als akzeptiert.

[17] Der Schutz der Privatsphäre des Auftraggebers ist für die swiss chips GmbH von höchster Bedeutung. Sie hält sich selbstverständlich an die gesetzlichen Bestimmungen zum Datenschutz. Der Auftraggeber hat jederzeit die Möglichkeit unentgeltlich Auskunft über die zu seiner Person gespeicherten Daten (Umfang, Zweck) zu erfragen bzw. deren Löschung zu verlangen. Diese Daten werden ohne ausdrückliche Genehmigung nicht an Dritte weitergegeben.

4.3 Geistiges Eigentum
[18] Die swiss chips GmbH verwendet für die Erfüllung ihrer Geschäftszwecke allgemein zugängliches Fach- und Methoden Wissen, aus anderen Quellen übernommenes Wissen und von ihr selbst entwickeltes, weiterentwickeltes und auf die besonderen Kundenverhältnisse angepasstes Wissen.

[19] Wird Fach- und Methoden Wissen aus anderen Quellen übernommen, so wird dies im Sinne eines Zitats deklariert, oder es besteht zwischen der swiss chips GmbH und dem Inhaber des Copyrights eine entsprechende Vereinbarung.

[20] Auf alle ihre Unterlagen beansprucht die swiss chips GmbH das Copyright.

[21] Die Verwendung von swiss chips GmbH-Unterlagen, sei es zu kommerziellen oder nicht-kommerziellen Zwecken, ist nur gestattet mit dem ausdrücklichen Einverständnis der swiss chips GmbH oder im Rahmen einer Lizenz Vereinbarung.

4.4 Anwendbares Recht und Gerichtsstand
[22] Es kommt ausschliesslich Schweizerisches Recht zur Anwendung.

[23] Ausschliesslicher Gerichtsstand ist der Firmensitz der swiss chips GmbH.

4.5 Betreibung
[24] 
Kommt es aufgrund Nichtzahlens einer Rechnung zur Betreibung, wird dem Kunden eine zusätzliche Gebühr von 50.00 CHF verrechnet.

 

Ausgabe vom 06.01.2023